Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was jetzt gilt!
Barrierefreiheit
30/09/25

Barrierefreiheitsstärkungsgesetz: Was jetzt gilt!

Seit dem 28. Juni 2025 ist es offiziell: Viele Produkte und Dienstleistungen müssen digital barrierefrei sein. Was erstmal technisch und kompliziert klingt, bedeutet ganz konkret, dass Webseiten, Apps und Geräte so gestaltet sein müssen, dass auch Menschen mit Behinderungen sie ohne fremde Hilfe nutzen können. Für öffentliche Einrichtungen wie Behörden und Ministerien galt diese Vorgabe schon länger. Nun sind auch private Wirtschaftsunternehmen dazu verpflichtet. Gerade hier gibt es jede Menge Nachholbedarf. Denn laut einer Umfrage von Google und Aktion Mensch waren zwei Drittel der großen deutschen Webshops bisher nicht barrierefrei.
Lesezeit 8 Minuten

Was muss jetzt barrierefrei sein?

Alle Produkte, die ab dem 28.06.2025 auf den Markt gebracht werden und zu diesen Kategorien gehören:

  • Computer, Notebooks, Tablets, Smartphones, Mobiltelefone
  • Selbstbedienungsterminals wie Geldautomaten, Fahrausweis- und Check-in-Automaten
  • Fernsehgeräte mit Internetzugang
  • E-Book-Lesegeräte
  • Router

Alle Dienstleistungen, die seit dem 28.06.2025 für Verbraucher:innen erbracht werden und die zu einer dieser Kategorien gehören:

  • Telekommunikationsdienste
  • E-Books
  • Personenbeförderungsdienste: Webseiten, Apps, elektronische Tickets und Ticketdienste, Bereitstellung von Verkehrsinformationen 
  • Bankdienstleistungen
  • Dienstleistungen im elektronischen Geschäftsverkehr, zum Beispiel in Online-Shops

Wie sieht die Barrierefreiheit konkret aus?

Menschen mit Behinderungen stoßen bei der Nutzung von Webseiten, Apps, digitalen Dienstleistungen oder Produkten oft auf Hürden, weil sie die Inhalte nicht (richtig) sehen, hören oder erfassen können. 
Barrierefreiheit macht es durch zusätzliche, erklärende Elemente, andere Darstellungsformen und Leichte Sprache möglich, dass alle Zugang zu den Inhalten und Produkten haben können. Hier ein paar Beispiele:

  • Bildbeschreibungen unterstützen dabei, die Inhalte von Bildern und Grafiken wahrzunehmen. 
  • Bei audiovisuellen Medien wie Videos und Audiodateien helfen Untertitel, Audiodeskriptionen oder Videos in Gebärdensprache. 
  • Texte in Einfacher oder Leichter Sprache tragen dazu bei, dass alle Menschen die Inhalte besser verstehen. 

Ein gutes Beispiel für eine barrierefreie Lösung im ÖPNV ist die hvv Custom App, die wir gemeinsam mit vhh.mobility und den Projektionisten entwickelt haben. Sie zeigt, wie digitale Lösungen barrierefrei gestaltet werden können.

Wer muss die Barrierefreiheit gewährleisten?

Im Prinzip gilt das Gesetz für alle Hersteller, Importeure, Händler und Anbieter von Dienstleistungen, deren Produkte und Dienstleistungen unter die genannten Kategorien fallen. Es gibt nur wenige Ausnahmen:

  • für kleine Dienstleister und Vereine mit weniger als 10 Beschäftigten oder einem Jahresumsatz unter 2 Millionen Euro. 
  • wenn es zu einer grundlegenden Veränderung des Produkts kommt und es so beispielsweise seinen beabsichtigten Zweck nicht mehr erfüllen kann.

Wie wird die Barrierefreiheit kontrolliert?

Die Einhaltung der Standards wird durch die Bundesländer kontrolliert. Die Bundesländer haben sich entschieden, dafür eine gemeinsame Behörde zu gründen – die Marktüberwachungsstelle für Barrierefreiheit von Produkten und Dienstleistungen (MLBF). Verbraucher: innen können sich an die MLBF wenden, wenn sie ihr Recht auf Barrierefreiheit verletzt sehen. Unternehmen, die gegen das Barrierefreiheitsstärkungsgesetz verstoßen, müssen mit Strafen rechnen. Das können Abmahnungen, Vertriebsverbote oder Bußgelder bis zu 100.000 Euro sein. 

Wo finde ich mehr Infos

Wer sich tiefer in das Gesetz einarbeiten möchte, schaut am besten direkt ins BFSG Gesetz.

Wir freuen uns auf den Austausch mit euch, egal, ob ihr Anmerkungen und Fragen oder vielleicht sogar ein Projekt habt, bei dem ihr Expertise benötigt.