AGBs

Allgemeine Geschäftsbedingungen der INNOVATION NATIVES GmbH und Co KG

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§ 1 Allgemeines – Gegenstand und Geltungsbereich

Die nachstehenden allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Rechtsgeschäfte von INNOVATION NATIVES mit seinen Auftraggebern. Die Art der Dienstleistungen und Werke im Einzelnen ergibt sich aus der von INNOVATION NATIVES entwickelten Konzeption, dem Angebot, den Aktionsvorschlägen bzw. den Einzelaufträgen. Diese AGB sind wesentlicher Bestandteil jedes schriftlich freigegebenen Auftrages und abgeschlossenen Vertrages, soweit nicht im Einzelnen Abweichendes vereinbart ist. Sie gelten auch für die zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem Auftraggeber, ohne dass seine erneute ausdrückliche Einbeziehung erforderlich ist. Abweichende Geschäftsbedingungen des Auftraggebers sowie Änderungen und Ergänzungen dieser AGB haben nur Gültigkeit, soweit sie von INNOVATION NATIVES schriftlich anerkannt sind. Dies gilt auch, wenn den Geschäfts- und/oder Lieferungsbedingungen des Auftraggebers nicht ausdrücklich widersprochen worden ist. 

§ 2 Angebote/Kostenvoranschläge

  1. Unsere Angebote sind freibleibend, es sei denn, es ist ausdrücklich etwas anderes angegeben. 
  2. Auch Aufträge, die uns der Auftraggeber mündlich erteilt, sind bindend. Wir haben einen Anspruch darauf, dass uns der Auftraggeber mündlich erteilte Aufträge unverzüglich schriftlich bestätigt. Die Annahme (Auftragserteilung) kann vom Auftraggeber innerhalb eines Monats nach Erhalt des Angebots erklärt werden. Danach ist INNOVATION NATIVES nicht mehr an das Angebot gebunden. 
  3. Gegenstand unserer Tätigkeit ist immer die vereinbarte Dienstleistung und nicht die Herbeiführung eines bestimmten wirtschaftlichen Erfolges. 
  4. Bei Änderungen oder Erweiterungen des Vertragsumfangs wird eine angemessene Anpassung des geschlossenen Vertrages vorgenommen. Voraussetzung für die Änderungen oder Zusatzleistungen ist in jedem Fall, dass der Auftraggeber einen schriftlichen Zusatzauftrag erteilt hat, mit dem eine Einigung über die zusätzliche Vergütung erfolgt ist. 
  5. Unsere Angebote stellen eine realistische Ermittlung der zu erwartenden Eigen- und Fremdkosten dar. Unter- und Überschreitungen der Kosten von bis zu 10% sind Bestandteil des Angebots und gelten als vom Auftraggeber akzeptiert. 
  6. Überschreitungen des Kostenvoranschlags von mehr als 10% werden dem Auftraggeber angezeigt

§ 3 Preise und Kosten

  1. Unsere Preise sind Nettopreise und verstehen sich zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer. 
  2. Fremd- und Reisekosten werden nach Aufwand und sofern nicht anders vereinbart, ohne Aufschlag an den Auftraggeber weiterberechnet. Reisekosten und Fremdkosten, wie Kosten für Produktionen, Erstellung von Prototypen und Modellen, Workshopunterlagen, Druck- und Programmierkosten, Rekrutierung, Panel-Mieten, Incentivierung, Fragebogenprogrammierung, Studio- und Locationmiete, werden, sofern nicht anders vereinbart, zuvor durch Angebotseinholung mit dem Auftraggeber abgestimmt. Fremdkosten im Tagesgeschäft, wie zum Beispiel Catering, Ausdrucke, Porto und Kuriere etc. werden ohne Aufschlag an den Auftraggebern weiterberechnet. 
  3. Bei Präsenzterminen in den Räumlichkeiten von INNOVATION NATIVES werden Getränke und Snacks kostenfrei zur Verfügung gestellt. Mittag- oder Abendessen werden beleggenau weiterberechnet.
  4. Für die Projektorganisation, -planung und -abwicklung berechnet INNOVATION NATIVES eine Projektmanagement-Fee in Höhe von 15% auf den Nettopreis des freigegebenen Kostenvoranschlags. 

§ 4 Zahlungsbedingungen

  1. INNOVATION NATIVES ist berechtigt, Teilrechnungen des kalkulierten Honorars und der Fremdkosten wie folgt zu stellen:
    1. Bei einer Auftragssumme von über 50.000€:
      1/3 bei Auftragserteilung, 1/3 nach der Hälfte der Projektlaufzeit und 1/3 nach Projektabschluss 
    2. Bei einer Auftragssumme von unter 50.000€:
      50% bei Auftragserteilung, 50% nach Projektabschluss 
    3. Bei mehr als 3 Monaten Laufzeit des Projektes erfolgt eine monatliche Abschlagsrechnung. 
    4. Fremdkosten unter 10.000€ werden mit der Abschlussrechnung abgerechnet. 
  2. Die vereinbarte Vergütung ist innerhalb von 14 Tagen nach Rechnungserhalt ohne Abzug zur Zahlung fällig. Unserer Rechnungen gelten als anerkannt, wenn der Kunde nicht innerhalb von einer Woche schriftlich widerspricht. 
  3. Kündigt der Auftraggeber nach Auftragserteilung und vor Beendigung des Projektes das Vertragsverhältnis, so ist der Kunde zur Zahlung der bis dahin von
    INNOVATION NATIVES erbrachten Leistung, mindestens jedoch zur Zahlung von 25% der vereinbarten Gesamtvergütung verpflichtet.
  4. Für Workshops o. ä. Terminbeauftragungen gelten im Detail folgende Stornierungsregeln:
    • Stornierung 12 Wochen vor dem Termin oder früher:
      25% Stornierungskosten
    • Stornierung weniger als 12 Wochen bis zu 4 Wochen vor dem Termin:
      50% Stornierungskosten
    • Stornierung weniger als 4 Wochen vor dem Termin:
      100% Stornierungskosten
  5. Wir gewähren auf unsere Leistungen kein Skonto. 
  6. Die Aufrechnung mit Gegenansprüchen oder Geltendmachung eines Zurückbehal- tungsrechts ist nur zulässig, wenn die Ansprüche des Kunden nicht bestritten werden oder rechtskräftig festgestellt sind. 
  7. Wir vergeben in der Regel Aufträge nach vorheriger Freigabe der Kosten durch den Auftraggeber an Dritte im Namen und auf Rechnung des Auftraggebers. Sollten dennoch im Ausnahmefall Fremdkosten über INNOVATION NATIVES abgewickelt werden und die Drittanbieter Skonto gewähren, bemühen wir uns das Skonto zu erreichen und an den Auftraggeber weiter zu berechnen.

§ 5 Ausführung der Aufträge

  1. Der Auftraggeber stellt INNOVATION NATIVES alle für die Durchführung des Projektes benötigten Daten und Unterlagen unentgeltlich zur Verfügung. 
  2. INNOVATION NATIVES ist berechtigt, für die Leistungserbringung Dritte einzuschalten und den Auftrag ganz oder teilweise unter zu vergeben, sofern dadurch schutzwürdige Interessen des Kunden nicht beeinträchtigt werden.

§ 6 Urheberrechte / Nutzungsrechte

  1. Die im Rahmen eines Projektes von INNOVATION NATIVES oder seinen Dienstleistern erarbeiteten Werke sind als persönliche geistige Schöpfung durch das Urheberrechtsgesetz geschützt. Die Nutzungsrechte für sämtliche Leistungen, wie Strategien, Konzepte, Workshopunterlagen, Prototypen o.ä. verbleiben bei INNOVATION NATIVES und dürfen deshalb nicht ohne Zustimmung von INNOVATION NATIVES genutzt, bearbeitet oder geändert werden. Soweit nichts anders vereinbart wird, überträgt INNOVATION NATIVES die Nutzungsrechte an den Auftraggeber für die Dauer und den Umfang der Zusammenarbeit. Eine Nutzung der Leistung von INNOVATION NATIVES über dem Zusammenarbeitszeitraum hinaus, bedarf einer ausdrücklichen Regelung zwischen INNOVATION NATIVES und dem Auftraggeber. 
  2. Wir behalten sämtliche Rechte in Bezug auf das zugrunde liegende geistige Eigentum, das in den Arbeitsergebnissen enthalten ist. Unter geistiges Eigentum fallen unsere Kenntnisse von Geschäftsgrundsätzen sowie analytische Konzepte, Herangehensweisen, Methoden, Modelle, Werkzeuge, Prozesse, Erfindungen, Ideen und Formate, die von INNOVATION NATIVES im Rahmen ihrer Tätigkeit für den Auftraggeber, für andere Kunden oder im Rahmen eigener Recherchen entwickelt worden sind. Indem wir uns die Rechte an unserem geistigen Eigentum vorbehalten, können wir unseren professionellen Sachverstand zum Nutzen aller unserer Kunden einsetzen.
    Obgleich wir Ihnen keine vollständigen Eigentumsrechte an unserem geistigen Eigentum übertragen können, räumen wir Ihnen hiermit ein nicht übertragbares und nicht ausschließliches Recht zur. Nutzung, Vervielfältigung und Bearbeitung des geistigen Eigentums von INNOVATION NATIVES innerhalb Ihres Unternehmens in dem Umfang ein, der erforderlich ist, damit Sie die von uns vorgelegten Konzepte und Empfehlungen umsetzen können.
  3. Kündigt der Auftraggeber nach Auftragserteilung und vor Beendigung des Projektes das Vertragsverhältnis, so bedarf es für die Übertragung der Nutzungsrechte für die bis dahin erbrachte Leistung von INNOVATION NATIVES über den Zusammenarbeitszeitraum hinaus, einer ausdrücklichen Regelung zwischen INNOVATION NATIVES und dem Auftraggeber. 

§ 7 Haftung

INNOVATION NATIVES haftet dem Auftraggeber auf Schadenersatz nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Dies gilt nicht für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und bei Verletzung von Hauptleistungspflichten. 

§ 8 Geheimhaltung

Beide Parteien verpflichten sich gegenseitig unter Einschluss aller Mitarbeiter und sonstiger am Projekt beteiligte Dritte, die Zugang zu Informationen der anderen Vertragspartei und/oder der vertraglichen Leistung haben, zu absoluter Vertraulichkeit hinsichtlich solcher Informationen gegenüber nicht beteiligten Dritten und vorbehaltlosem Schutz dieser Vertraulichkeit. Sollten Daten und Informationen aufgrund ihrer Art der strengen Geheimhaltung unterliegen, sind sie vom Auftraggeber als solche zu kennzeichnen. Die Vertraulichkeit gilt nicht für Informationen, die allgemein zugänglich sind, von der anderen Vertragspartei selbst veröffentlicht werden oder von dritter Seite bekannt geworden sind. Die Beweislast für eine solche Ausnahme trägt die Partei, die sich auf den Ausnahmetatbestand beruft.

§ 9 Schlussbestimmung

Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung sowie Gerichtsstand für alle Streitigkeiten zwischen den Vertragsparteien ist Hamburg, soweit der Auftraggeber Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen ist. Der Gerichtsstand gilt auch für andere als die eben genannten Personen, wenn der Auftragnehmer keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, sofort nach Vertragsschluss seinen Wohn- und/oder Geschäftssitz aus dem Inland verlegt oder sein Wohn- und Geschäftssitz oder gewöhnlichen Aufenthalt zum Zeitpunkt der Klageerhebung nicht bekannt ist.